Gemäß Naturschutzgesetz Baden-Württemberg muss ein Landschaftsplan zum Flächennutzungsplan erarbeitet werden, um Ziele und Maßnahmen des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Erholungsvorsorge zu formulieren. Er erlangt keine eigene Rechtskraft, sondern seine Inhalte werden, sofern erforderlich und geeignet, in den Flächennutzungsplan übernommen. Bei einer Gesamtfortschreibung wird der Landschaftsplan ebenfalls aktualisiert. Inhalte des Landschaftsplans bieten eine Grundlage für den Umweltbericht zum Flächennutzungsplan.
Karten zum Erläuterungsbericht für den LPlan
- Karten 1-94 MB
- Karten 10-184 MB
Landschaftsplan des NBV (1980)
- LPlan 1980 (Karte)25 MB