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Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan ist das generelle Planwerk der geordneten Siedlungsentwicklung. Er wird nach den Vorgaben des Baugesetzbuchs erstellt und bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne, die konkrete Vorgaben für einzelne Bauvorhaben machen. Im Plan wird dargestellt, welche Art der Nutzung auf den Flächen zulässig ist, wie zum Beispiel Wohnen, Gewerbe oder Erholung. Die Bodennutzungen sind unterschiedlich farbig und teils mit Symbolen gekennzeichnet.

Der Flächennutzungsplan wird für das gesamte Gebiet der vier Mitgliedskommunen des Nachbarschaftsverbands, den Gemeinden Birkenfeld, Ispringen, Niefern-Öschelbronn und der Stadt Pforzheim, aufgestellt. Der Flächennutzungsplan besteht aus einem Planwerk mit textlicher Begründung und Umweltbericht.

Flächennutzungsplan "Wohnen"

Interaktive Kartenanwendung aus dem städtischen BürgerGIS

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In den folgenden Feldern sind die Flächennutzungspläne mit Plan und Erläuterungsbericht zu finden.

Für den aktuellen Flächennutzungsplan 2025 wird außer der bekanntgemachten, wirksamen Planfassung zur Information die Genehmigungsfassung mit dem vom Regierungspräsidium bestimmten Korrekturbedarf gezeigt.

Die Themenkarte „Entwicklungsflächen zum FNP ‚Wohnen‘“ zeigt, welche Flächenpotentiale aktuell zur baulichen Entwicklung zur Verfügung stehen.

Flächennutzungsplan 2025

Flächennutzungsplan "Wohnen"

Anlassbezogen ungefähr alle 15 Jahre wird ein Flächennutzungsplan fortgeschrieben, das heißt die Zielsetzungen und Darstellungen werden insgesamt überprüft und gegebenenfalls angepasst. Am Verfahren zur Aufstellung oder Änderung des Flächennutzungsplans werden Öffentlichkeit sowie Behörden, Kommunen und Träger öffentlicher Belange beteiligt. Der Plan wird von der Verbandsversammlung beschlossen und vom Regierungspräsidium Karlsruhe genehmigt.

In der Zwischenzeit können wichtige Zielsetzungen für einzelne Flächendarstellungen in einem förmlichen Einzeländerungsverfahren geändert werden. 

Einfache Berichtigungen des Flächennutzungsplans ohne ein Einzeländerungsverfahren können bei Planungen der Innenentwicklung vorgenommen werden. Das beschleunigte Bebauungsplanverfahren nach § 13 a BauGB ermöglicht den Gemeinden unter bestimmten Voraussetzungen auch Planungen, die nicht den Darstellungen des Flächennutzungsplans entsprechen.

Derzeit läuft die Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans. Im ersten Schritt wurde 2025 der Flächennutzungsplan „Wohnen“ genehmigt, der sich mit Wohnbauflächen und gemischten Bauflächen sowie dem Wohnen dienenden Bauflächen beschäftigt hat. Die weitere Fortschreibung erfolgt anlassbezogen je nach aktuellen Herausforderungen sowie gesetzlichen Vorgaben und den daraus entstehenden Planungserfordernissen. Ein wichtiger Schritt ist die Digitalisierung des Planes auf den Planungsstandard „XPlanung“.

Ein Flächennutzungsplan ist eingebunden in die Ziele der Raumordnung und Fachplanungen von Bund und Land sowie der Kommunen. Er entfaltet eine Behördenbindung, das bedeutet, dass die festgelegten Planungsziele von den Mitgliedsgemeinden und anderen öffentlichen Planungsträgern bei ihren Entscheidungen berücksichtigt werden. Der Plan entfaltet keine Rechtskraft gegenüber dem einzelnen Bürger und begründet kein Baurecht. Die Darstellungen im Plan zeigen zukünftige Entwicklungsziele, die nicht parzellenscharf zu lesen sind.

Schaubild Planungsebenen
 

Schema zum Verfahren zur Aufstellung von Flächennutzungsplänen