Worum es geht:
Ziel ist die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf den Flächen des ehemaligen Holzhofstadions nördlich der Kanzlerstraße. Dafür wird das Planungsrecht geändert: Anstelle der Darstellung von „Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „Sportplatz“ wird „Sonderbaufläche“ mit der Zweckbestimmung „Erneuerbare Energien“ sowie ein untergeordneter Flächenanteil als „Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ dargestellt.