Wirksam seit 11.03.2022
Worum es geht:
Ziel ist die Änderung der Darstellung von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Feuerwehr/öffentliche Dienste“ zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines Feuerwehrstandortes.
Der Umweltbericht in der Begründung umfasst die Bestandsaufnahme, Bewertung und die Prüfung der wesentlichen Auswirkungen der Planänderung gegenüber dem bestehenden Planungsrecht auf die Schutzgüter Mensch/Gesundheit, Kultur- und Sachgüter, Tiere und Pflanzen/biologische Vielfalt, Geologie/Boden/Fläche, Wasser, Luft/Klima und Landschaftsbild/Erholung sowie die Eingriffs- und Ausgleichsbewertung.
Textteil:
- Begründung653 KB