Wirksame Flächennutzungsplanänderungen
Bebauungspläne müssen grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. Sie konkretisieren die Ziele des Flächennutzungsplanes und können und müssen daher genauer werden als es der Flächennutzungsplan ist. Aber sie dürfen seiner Zielsetzung nicht widersprechen (Entwicklungsgebot).
In der langen Laufzeit des Flächennutzungsplanes ändern sich an manchen Stellen im Plangebiet die planerische Absicht oder die Rahmenbedingungen. Beispielsweise gibt in der Ortslage ein Gewerbebetrieb auf und das angrenzende Wohngebiet kann auf dieser Fläche erweitert werden. Dann wird der Flächennutzungsplan für diesen Planausschnitt im selben Verfahren wie für eine Gesamtfortschreibung geändert.
