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Wirksame Anpassung des FPlans gemäß § 13a BauGB

Das Baugesetzbuch bietet aber noch eine weitere Möglichkeit für ganz bestimmte Fälle: Zur Unterstützung der Innenentwicklung kann der Bebauungsplan bei Planungen mit einer Größe unter 20.000 m² Grundfläche (in geprüften Einzelfällen auch bis 70.000 m²) innerhalb des Siedlungsbereichs mit seinen Festsetzungen doch von den Zielen des Flächennutzungsplanes abweichen. Im Bebauungsplanverfahren nach § 13a BauGB ändert die Festsetzung des Bebauungsplans die Darstellung des Flächennutzungsplans ohne gesondertes Einzeländerungsverfahren. Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung angepasst, also geändert. 

Hinweis

Es werden nur die Anpassungen des FPlanes seit der letzten Neubekanntmachung gezeigt. Zu den hier eingestellten Plänen können keine Anregungen mehr vorgebracht werden, da das Verfahren abgeschlossen ist.