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Fortschreibung des Flächennutzungsplanes des Nachbarschaftsverbandes Pforzheim:

"Flächennutzungsplan Wohnen"

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB)

Auslegung vom 29.01.2024 bis 08.03.2024

Die Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbandes Pforzheim hat am 08.12.2023 dem Entwurf zum FNP „Wohnen“ einschließlich der beigefügten Begründung, dem Landschaftsplan-Entwurf sowie dem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB zugestimmt.

Die Entwurfsunterlagen liegen hier öffentlich aus. Zusätzlich können die Unterlagen bei der Geschäftsstelle des Nachbarschaftsverbandes Pforzheim, Östliche Karl-Friedrich-Straße 4-6 (Flur des 5. Obergeschosses des Technischen Rathauses) während der Öffnungszeiten eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich oder elektronisch (bauleitplanung(at)pforzheim.de) oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.

Worum es geht:

Die Stadt Pforzheim und die Gemeinden Birkenfeld, Ispringen und Niefern-Öschelbronn planen ihre städtebauliche Entwicklung für insgesamt rund 160.000 Einwohnerinnen und Einwohner gemeinsam, organisiert im Nachbarschaftsverband Pforzheim (NBV). Dafür erarbeiten sie den Flächennutzungsplan 2035 und schreiben damit den derzeit wirksamen Flächennutzungsplan von 2005 fort. 

Ein Flächennutzungsplan stellt Flächen mit unterschiedlicher Art der Nutzung dar wie z.B. Wohnbauflächen, Entsorgungsflächen oder Grünflächen. Die Darstellung ist nicht grundstücksscharf und nur behördenverbindlich. Das bedeutet, dass andere Planungsträger ihre Planungen darauf abstimmen und dass die verbindlichen Bebauungspläne der Kommunen daraus abgeleitet werden müssen. Ein direktes und verbindliches Baurecht für Bürgerinnen und Bürger ist aus einem Flächennutzungsplan nicht abzuleiten. 

Im Vorentwurf des neuen Flächennutzungsplans 2035 hat der NBV gemeinsame Entwicklungsleitlinien entworfen. Es wurde ein deutlicher Bedarf an Wohn- und Gewerbeflächen in der Planungsregion festgestellt, daher haben die Kommunen auf der Grundlage kommunaler Entwicklungskonzepte einen Flächenpool zusammengestellt. Die einzelnen Flächen wurden auf ihre Eignung als Bauflächen untersucht. Die Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, Behörden und Nachbargemeinden sowie der Öffentlichkeit wurde im Jahr 2022 mit diesen „Prüfflächen“ für neue Wohn- und Gewerbebauflächen durchgeführt.

Da im Bereich der Gewerbeflächenentwicklung derzeit viele Unsicherheiten bestehen, hat die Verbandsversammlung aufgrund des hohen Bedarfs an Wohnbauflächen am 21.07.2023 beschlossen, das Verfahren zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans zunächst nur mit den geplanten Wohnbauflächen sowie gemischten Bauflächen und einzelnen Bauflächen, die dem Wohnen dienen (Gemeinbedarfsfläche Schule, Grünfläche Friedhof), fortzuführen, um den Entwurfs- und Offenlagebeschluss für diese fassen zu können (Flächennutzungsplan „Wohnen“).

Auf der Grundlage einer fachlich begründeten Abwägung aller Belange, Interessen und rechtlicher Vorgaben wurde der Entwurf des Flächennutzungsplans „Wohnen“ erarbeitet und in den kommunalen Gremien diskutiert sowie in der Verbandsversammlung beschlossen.

Im Entwurf sind auf der Grundlage des wirksamen Flächennutzungsplanes neben den geplanten Bauflächen außerdem Änderungen der Art der baulichen Nutzung innerhalb von bestehenden Bauflächen, bereits erfolgte Berichtigungen aufgrund von § 13a-/§13b-BauGB-Verfahren seit der letzten Neubekanntmachung sowie aktuell laufende Einzel­änderungsverfahren enthalten (Dokumentation und Erläuterung in den Auslegungs-Unterlagen).

Der Landschaftsplan formuliert die Ziele und Maßnahmen des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Erholungsvorsorge für das Planungsgebiet. Er erlangt keine eigene Rechtskraft. Die Fortschreibung des Landschaftsplans basiert auf dem Landschaftsplan aus dem Jahr 2004 und aktualisiert ihn im Hinblick auf neue Daten und neue rechtliche Anforderungen. Darauf aufbauend wurden die Entwicklungsziele neu formuliert und ein Maßnahmenkonzept entwickelt.

Die Bestandsanalyse des Landschaftsplans bildet die Grundlage für die Umweltprüfung des Flächennutzungsplanes. Kapitel 6 des Landschaftsplanentwurfs behandelt ausschließlich die Umweltprüfung zum Flächennutzungsplan, zusätzlich wurde jede geplante Baufläche mit einem „Steckbrief“ beschrieben und bewertet.

 

Auskünfte erteilt Frau Verena Kreuter (07231 39 1067).