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Fortschreibung des Flächennutzungsplanes des Nachbarschaftsverbandes Pforzheim:

"Flächennutzungsplan Wohnen"

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB)

Erneute öffentliche Auslegung vom 15.07.2024 bis 16.08.2024

Die Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbandes Pforzheim hat am 15.07.2024 der erneuten Offenlage des FNP „Wohnen“ einschließlich der beigefügten Begründung, dem Landschaftsplan-Entwurf sowie dem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB zugestimmt.

Die Entwurfsunterlagen liegen hier öffentlich aus. Zusätzlich können die Unterlagen bei der Geschäftsstelle des Nachbarschaftsverbandes Pforzheim, Östliche Karl-Friedrich-Straße 4-6 (Flur des 5. Obergeschosses des Technischen Rathauses) während der Öffnungszeiten eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu den Änderungen und Ergänzungen des Entwurfs gegenüber der Fassung aus der letzten öffentlichen Auslegung schriftlich oder elektronisch (bauleitplanung(at)pforzheim.de) oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.

Worum es geht:

Die Stadt Pforzheim und die Gemeinden Birkenfeld, Ispringen und Niefern-Öschelbronn planen ihre städtebauliche Entwicklung für insgesamt rund 160.000 Einwohnerinnen und Einwohner gemeinsam, organisiert im Nachbarschaftsverband Pforzheim (NBV). 

Ein Flächennutzungsplan stellt Flächen mit unterschiedlicher Art der Nutzung dar wie z.B. Wohnbauflächen, Entsorgungsflächen oder Grünflächen. Die Darstellung ist nicht grundstücksscharf und nur behördenverbindlich. Das bedeutet, dass andere Planungsträger ihre Planungen darauf abstimmen und dass die verbindlichen Bebauungspläne der Kommunen daraus abgeleitet werden müssen. Ein direktes und verbindliches Baurecht für Bürgerinnen und Bürger ist aus einem Flächennutzungsplan nicht abzuleiten. 

Der Flächennutzungsplan-Entwurf „Wohnen“ wurde mit dem Landschaftsplan, dem Umweltbericht sowie weiteren Unterlagen vom 29.01. bis zum 08.03.2024 offengelegt. Danach stellte sich heraus, dass Fehler in der Planzeichnung enthalten waren. Aufgrund des Korrekturbedarfs wird der Planentwurf geändert und erneut offengelegt. Dabei werden weitere Klarstellungen und Aktualisierungen vorgenommen. Änderungen im Begründungstext sind gelb markiert.

Die erneute Beteiligung wird beschränkt auf die Änderungen und Ergänzungen des Entwurfs, die gegenüber der letzten öffentlichen Auslegung vorgenommen wurden.

Die Änderungen gegenüber der ersten Offenlage betreffen folgende Flächen:

Birkenfeld

Birkenfeld

103

„Kreuzstraße“

Gemischte Baufläche - Darstellung als Planungshinweis aufgrund des Zielverstoßes gegen den Regionalplan

Birkenfeld

Birkenfeld

RN03

„Straßenäcker II“

Flächenrücknahme gemischte Baufläche - Darstellung als Planungshinweis solange 103 nicht realisierbar ist

Ispringen

 

201

„Weglanden“

Wohnbaufläche – Teilfläche Darstellung als Planungshinweis aufgrund des Zielverstoßes gegen den Regionalplan

Ispringen

 

RN 05

„Rothenrain“

Flächenrücknahme Wohnbaufläche - Darstellung als Planungshinweis solange 201 nicht realisierbar ist

Niefern-Öschelbronn

Öschelbronn

309

„Friedhofserweiterung“

Korrektur der Flächenabgrenzung (Größe bleibt gleich) sowie entsprechende Aktualisierung des „Steckbriefs“

Pforzheim

Nordstadt

003

„Wohnen im Norden West“

Wohnbaufläche – Teilfläche Darstellung als Planungshinweis aufgrund des Zielverstoßes gegen den Regionalplan

Pforzheim

Nordstadt

004

„Wohnen im Norden Ost“

Wohnbaufläche – westliche Teilfläche Darstellung als Planungshinweis aufgrund des Zielverstoßes gegen den Regionalplan

Pforzheim

Oststadt

ÄN 10

„Thales Areal“

Korrektur der Flächenabgrenzung der gemischten Baufläche

Pforzheim

Brötzingen

ÄN 14

„Arlingerstraße“

Veränderung der Art der baulichen Nutzung von geplanter Wohnbaufläche zu gemischter Baufläche

Pforzheim

Eutingen

RN 09

„Brömach/Eichenlaubwingert“

Korrektur der Flächenabgrenzung der Rücknahmefläche

Pforzheim

Eutingen

034

„Krumme Steige“

Aktualisierung des „Steckbriefs“, um neu kartierte Biotope in die Umweltprüfung einzubeziehen

Pforzheim

Würm

RN 10

„Herdlesacker/Lauacker“

Korrektur der Flächenabgrenzung der Rücknahmefläche

 

Auskünfte erteilt Frau Verena Kreuter (07231 39 1067).