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Fortschreibung des Flächennutzungsplanes des Nachbarschaftsverbandes Pforzheim "Flächennutzungsplan 2035"

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB) von Montag, 27.06.2022, bis einschließlich Freitag, 29.07.2022

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird in Form einer Offenlage der Vorentwurfsunterlagen durchgeführt. Die Öffentlichkeit hat die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung in der Zeit vom 27.06.2022 bis einschließlich 29.07.2022 zu informieren und während dieser Frist zu äußern. Die Unterlagen sind bei der Geschäftsstelle des Nachbarschaftsverbandes Pforzheim, Technisches Rathaus, Östliche Karl-Friedrich-Straße 4-6, 5. OG, während der Öffnungszeiten sowie auf dieser Webseite hier unten einzusehen. Auskünfte können nach telefonischer Anmeldung (Tel. 39-2477) erteilt werden.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich, auch per E-Mail (geschaeftsstelle-nbv@pforzheim.de), oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.

Worum es geht:

Die Stadt Pforzheim und die Gemeinden Birkenfeld, Ispringen und Niefern-Öschelbronn planen ihre städtebauliche Entwicklung für insgesamt rund 150.000 Einwohnerinnen und Einwohner gemeinsam, organisiert im Nachbarschaftsverband Pforzheim (NBV). Dafür erarbeiten sie den Flächennutzungsplan 2035 und schreiben damit den derzeit wirksamen Flächennutzungsplan von 2005 fort. 

Im Vorentwurf des neuen Flächennutzungsplans 2035 hat der NBV gemeinsame Entwicklungsleitlinien entworfen. Es wurde ein deutlicher Bedarf an Wohn- und Gewerbeflächen in der Planungsregion festgestellt, daher haben die Kommunen auf der Grundlage kommunaler Entwicklungskonzepte einen Flächenpool zusammengestellt. Die einzelnen Flächen werden auf ihre Eignung als Bauflächen untersucht und bieten Alternativen für die Siedlungsentwicklung, aus denen anschließend ausgewählt wird. Bauflächen in einem Flächennutzungsplan sind behördenverbindlich, das heißt, dass andere Planungsträger ihre Planungen darauf abstimmen und dass die verbindlichen Bebauungspläne der Kommunen daraus abgeleitet werden müssen. Ein direktes und verbindliches Baurecht für Bürger ist aus einem Flächennutzungsplan nicht abzuleiten. 

Im Vorentwurf sind auf der Grundlage des wirksamen Flächennutzungsplanes neben der so genannten Prüfflächenkulisse außerdem Änderungen in der Art der baulichen Nutzung innerhalb von bestehenden Bauflächen, bereits erfolgte Berichtigungen aufgrund von § 13a-/§13b-BauGB-Verfahren seit der letzten Neubekanntmachung sowie aktuell laufende Einzeländerungsverfahren enthalten (Dokumentation und Erläuterung in den Auslegungs-Unterlagen unten). 

Nachdem die Anregungen der Träger öffentlicher Belange, der Behörden und Nachbargemeinden bereits abgefragt sind, bittet der Verband mit dem Start der frühzeitigen Beteiligung am 27. Juni die Öffentlichkeit um Stellungnahmen. Anschließend wird eine fachlich begründete Abwägung aller Belange, Interessen und rechtlicher Vorgaben erarbeitet und in den kommunalen Gremien diskutiert, um eine Auswahl konkreter Bauflächen für die Siedlungsentwicklung bis 2035 beschließen zu können. Wenn anschließend der Entwurf des Flächennutzungsplans 2035 erarbeitet und beschlossen worden ist, wird er erneut der Öffentlichkeit vorgestellt, die sich im Rahmen der Offenlage aller Planunterlagen wieder mit ihren Interessen und Anregungen einbringen kann. Der gesamte Planungsprozess bis zum Beschluss und der anschließenden Genehmigung durch das Regierungspräsidium wird noch einige Jahre in Anspruch nehmen.