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Änderung des Flächennutzungsplans des Nachbarschaftsverbandes Pforzheim Ausschnitt “Frauenwald II“, Stadt Pforzheim

Offenlage gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB

Auslegung vom 06.07.2026 bis 21.08.2026

Die Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbandes Pforzheim hat am 26.06.2026 gem. § 2 (1) BauGB beschlossen, den Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbandes Pforzheim zu ändern.

Die Grenze des Flächennutzungsplan-Ausschnittes ist im Übersichtsplan nachrichtlich wiedergegeben. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Darstellung im Flächennutzungsplan.

Die Entwurfsunterlagen liegen durch Veröffentlichung im Internet unter www.nachbarschaftsverband-pforzheim.de/beteiligung aus. Die Öffentlichkeit hat die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung in der Zeit von Montag, 06.07.2026, bis einschließlich Freitag, 21.08.2026, zu informieren.

Zusätzlich können die Unterlagen während der Öffnungszeiten des Info-Punkts Bauen (IPB), Deimlingstraße 8, 75175 Pforzheim eingesehen werden. 

Öffnungszeiten des IPB:
Mo, Mi, Fr 8-13 Uhr, Di 8-16 Uhr, Do 8-18 Uhr

Daneben besteht die Möglichkeit zur Einsichtnahme über die Bürgerbeteiligungsplattform der Stadt Pforzheim https://mitmachen-pforzheim.de/bauleitplanung.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf vorgebracht werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Hierzu kann das unten hinterlegte Beteiligungsformular genutzt werden. In dieses können neben Text auch Bilder oder Dateien angefügt werden. Bei einer Zusendung per Email kann alternativ die Emailadresse bauleitplanung(at)pforzheim.de verwendet werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Unabhängig davon besteht die Möglichkeit, die Planung mit Mitarbeitenden des Planungsbüros Schöffler.stadtplaner.architekten zu erörtern (Sachbearbeiterin: Nadine Lindenschmitt, lindenschmitt@planer-ka.de, Tel.: 0721-83103-25). 

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher alle dazu eingehenden Äußerungen pseudonymisiert in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Anregungen oder der Person des Betroffenen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben.

 

Worum es geht:

Das Ziel ist die Änderung der Darstellung von einer Sonderbaufläche “Versandhandel“ in “Gewerbebaufläche“ zur gewerblichen Nachnutzung einer Fläche nach der Aufgabe des Versandhandels an dieser Stelle.

Beteiligungsformular

Hier bieten wir Ihnen die Möglichkeit das Beteiligungsformular online einzureichen.

Zeichnerischer Teil:

Textteil:

Gutachten und Stellungnahmen:

Bekanntmachung: