Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB
Auslegung vom 24.11.2025 bis 05.12.2025
Die Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbandes Pforzheim hat am 27.06.2025 gem. § 2 (1) BauGB beschlossen, den Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbandes Pforzheim zu ändern.
Die Grenze des Flächennutzungsplan-Ausschnittes ist im Übersichtsplan nachrichtlich wiedergegeben. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Darstellung im Flächennutzungsplan.
Die Unterlagen können in der Zeit von Montag, 24.11.2025, bis einschließlich Freitag, 05.12.2025, digital oder als Aushang während der Öffnungszeiten des Alten Rathauses im Bürgerzentrum der Stadt Pforzheim, Flur 1. OG, neben Zimmer 1.10, Östliche Karl-Friedrich-Straße 2, 75175 Pforzheim eingesehen werden.
Öffnungszeiten des Alten Rathauses: Mo-Mi 7:30-13 Uhr, Do 8-12 und 14-18 Uhr, Fr 8-12 Uhr
Unabhängig davon haben Sie die Möglichkeit, die Planung nach telefonischer Anmeldung mit sachkundigem Personal der Geschäftsstelle des Nachbarschaftsverbandes Pforzheim zu erörtern.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf vorgebracht werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch (bauleitplanung@pforzheim.de) übermittelt werden. Sie können bei Bedarf auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher alle dazu eingehenden Äußerungen pseudonymisiert in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Anregungen oder der Person des Betroffenen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben.
Worum es geht:
Ziel ist die Entwicklung einer rekultivierten Deponie in einen „Energiepark“, der in einem Sondergebiet den bestehenden Recyclinghof erweitert (Bodenmanagement, Bauschutt) und neue Nutzungen erneuerbarer Energien wie Freiflächen-Photovoltaikanlagen sowie ein Holzgaskraftwerk mit Biomasse ermöglicht. Dafür wird das Planungsrecht geändert: Anstelle der Darstellung von „Waldfläche“ wird „Sonderbaufläche“ mit der Zweckbestimmung „Erneuerbare Energien/Recycling“ dargestellt.

